Aufführungsrecht

I.

Für Aufführungen innerhalb von Schulen, Gesellschaften, Vereinen, Jugendgruppen

und Wohltätigkeitsveranstaltungen durch Laienschauspieler gelten folgende

Bestimmungen:

1.

Das Recht der einmaligen Aufführung wird durch den Bezug des Rollensatzes zu dem vom Verlag festgesetzen Preis erworben.

2.

Vor jeder weiteren Aufführung ist unter Angabe der aufführenden Gruppe und des Termins der Veranstaltung eine  Wiederholungsgebühr in Höhe des halben Rollensatzpreises unaufgefordert an den Verlag zu entrichten. Das Recht auf Wiederholungsaufführungen erlischt automatisch zwei Jhare nach dem Datum der Erstaufführung.

 

II.

Aufführungen durch gewinnorientierte Amateurbühnen, gewerbliche Bühnen oder durch Berufsschauspieler bedürfen eines gesonderten Aufführungsvertrags mit dem Verlag.

III.

Alle übrigen Rechte, isbesondere das der Verfilmung, der Ausstrahlung in Hörfunk– und Fernsehsendungen, der Videoaufzeichnung, der Übersetzung und der Übertragung in andere Sprachen oder Mundarten, vergibt ausschließlich der Verlag.

IV.

Unerlaubte Aufführungen, unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren oder sonstiges Vervielfältigen, Verleihen    oder sonstiges Weitergeben der Testbücher an andere Spielgruppen sind verboten.

V.

Diese Bestimmungen schützen das geistige eigentum der beteiligten Autoren und Bearbeiter und sichern ihnen ein angemessenes Entgelt für die Arbeit, die in einem solchen Theaterstück steckt. Wir bitten Sie deshalb um gewissenhafte Beachtung; jede Nichtbeachtung zieht strafrechtliche Folgen nach sich.

 

UND NUN WÜNSCHEN WIR IHNEN VIEL SPASS UND ERFOLG MIT DEN THEATERSTÜCKEN!!!